{"id":1015,"date":"2016-01-21T14:20:38","date_gmt":"2016-01-21T13:20:38","guid":{"rendered":"http:\/\/guidospeckmann.de\/?p=1015"},"modified":"2016-01-21T14:20:38","modified_gmt":"2016-01-21T13:20:38","slug":"die-tyrannei-der-auswahl","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/guidospeckmann.de\/?p=1015","title":{"rendered":"Die Tyrannei der Auswahl"},"content":{"rendered":"<p><strong>Music-on-Demand: Wer verdient daran &#8211; und wie ver\u00e4ndert das Streamen das Musikh\u00f6ren?<\/strong><\/p>\n<p>Ein Kollege st\u00f6hnte k\u00fcrzlich auf, als ein Streaming-Link zum neuen David Bowie-Album, der ihm von der Plattenfirma geschickt worden war, nicht funktionierte. Ich bot an, ihm einen kostenlosen Spotify-Zugang einzurichten, womit er das Album h\u00f6ren k\u00f6nne. Doch er lehnte ab. \u00bbDiese Streamingfirmen boykottiere ich aus Prinzip. Da verdienen die Musiker ja nichts dran\u00ab, lautete die Begr\u00fcndung.<!--more--><br \/>\nF\u00fcr Furore sorgte im April letzten Jahres ein Twitter-Tweet vom Geoff Barrow, Mitglieder der britischen Band Portishead, die mit ihrem Deb\u00fctalbum das Genre TripHop miterfanden: \u00bb34 000 000 Streams, Einkommen nach Steuern = 1700 Pfund, Danke Euch Apple, YouTube und Spotify.\u00ab Umgerechnet bekam Barrow pro Stream 0,007 Cent. Kleckerkram, Kleinvieh und Peanuts sind da noch euphemistische Ausdr\u00fccke. Und mein Kollege scheint Recht zu haben mit seiner Aversion gegen\u00fcber den Streamingportalen, die sich seit wenigen Jahren einer rasant steigenden Beliebtheit erfreuen, in den skandinavischen L\u00e4ndern schon den gr\u00f6\u00dften Anteil am Umsatzkuchen der seit dem Auftauchen von Tauschb\u00f6rsen wie \u00bbNapster\u00ab arg gebeutelten Musikindustrie haben und die die Kultur des Musikh\u00f6rens umw\u00e4lzen.<\/p>\n<p>Doch ganz so einfach ist es nicht. Aus mehreren Gr\u00fcnden. Zum einen stimmt es nicht, dass die neue Streaming-Technologie und die dahinter stehenden Unternehmen die Hauptschuld an den geringen Eink\u00fcnften der Musiker haben. Die aufgenommene Musik wird global zu 80 Prozent von drei gro\u00dfen Plattenfirmen vertreten. Diese Majorlabel &#8211; Universal, Warner und Sony &#8211; sind die Rechteinhaber der Musik. Um deren K\u00fcnstler in ihr Angebot aufnehmen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen die Music-on-Demand-Firmen Lizenzvertr\u00e4ge mit ihnen abschlie\u00dfen. Die sind Gesch\u00e4ftsgeheimnis. Doch ein im vergangenen Jahr geleakter Vertrag zwischen dem Marktf\u00fchrer Spotify und Sony und eine Untersuchung \u00fcber den franz\u00f6sischen Streamingmarkt geben Einblicke in die Gesch\u00e4ftsgebaren der Majors. Demzufolge hat Spotify Sony f\u00fcr den Zugriff auf deren Musik f\u00fcr einen Zeitraum von drei Jahren 42,5 Millionen Dollar gezahlt. Und der franz\u00f6sische Produzentenverband Syndicat National de l\u2019\u00e9dition Phonographique ver\u00f6ffentlichte im Februar letzten Jahres eine Recherche, der zufolge Musiker nur mit knapp sieben Prozent an jedem Abo von Spotify beteiligt werden. In Deutschland sollen die Finanzstr\u00f6me \u00e4hnlich sein. Insgesamt reichen Spotify und Co. rund 70 Prozent ihrer gesamten Einnahmen an die Rechteinhaber weiter. Das ist genau so viel wie der f\u00fchrende Downloaddienst iTunes zahlt. Die Frage ist also: Was passiert mit dem Geld, das die Plattenfirmen einnehmen? Die Antwort: Sie behalten es. Das legt in allen Einzelheiten auch die Studie \u00bbFair Music\u00ab der Re-think Music-Initiative nahe. In dieser wird auf noch eine weitere Gesch\u00e4ftspraxis aufmerksam gemacht, von der die Musiker ebenso wenig haben. Da zum Beispiel Spotify immer noch Verluste macht, hat es im Rahmen seiner Lizenzdeals Firmenanteile an die Majors verkauft. Es ist aber mehr als zweifelhaft, ob diese die K\u00fcnstler an dieser Gesch\u00e4ftspraxis beteiligen, obwohl ihr Vertreter das behaupten.<\/p>\n<p>Dabei w\u00e4re es technisch ohne Weiteres m\u00f6glich, jeden Stream eines Songs im Detail zu erfassen und nach festzulegenden Kriterien die Urheber von Musik und Text zu entlohnen. Die gro\u00dfen Datenabteilungen der Streamingfirmen k\u00f6nnen beispielsweise analysieren, wann Studenten der New York Univesity ins Bett gehen (gegen 1.15 Uhr erlahmt die Streaming-Aktivit\u00e4t) und wie lange sie schlafen (immerhin siebeneinhalb Stunden). Doch die Streaminganbieter haben offenbar kein Interesse daran, den Plattenfirmen bessere Daten f\u00fcr ihre Abrechnung mit den Musikern zur Verf\u00fcgung zu stellen. Sie sind in einer schw\u00e4cheren Verhandlungspositionen gegen\u00fcber den gro\u00dfen Drei, sie wollen die Rechte behalten. Geoff Barrows sarkastischer Dank an Apple, YouTube und Spotify greift also zu kurz. Am Schopfe der Boombranche Streaming zieht sich die Musikwirtschaft gerade aus dem Elend, das ihr illegale Tauschb\u00f6rsen bereitet hatten, heraus. Dass Sony, Universal und Warner das Geld nicht an die K\u00fcnstler weiterreichen, liegt oft auch an Plattenvertr\u00e4gen, die noch aus der Pr\u00e4-Streaming-Zeit stammen. Gestern wie heute verdient man als Musiker oder K\u00fcnstler im Allgemeinen nicht besonders viel Geld &#8211; die wenigen Superstars, auf die sich das Auge der \u00d6ffentlichkeit richtet, einmal ausgenommen.<\/p>\n<p>Ein weiterer Einwand gegen die Aversion meines Kollegen lautet: Musikstreaming kann auch als \u00dcberwindung des Warencharakters von Musik verstanden werden &#8211; zumindest potenziell. Nicht der Besitz eines physischen Tontr\u00e4gers, den man als Ware in Form einer Schallplatte oder CD erwirbt, ist Voraussetzung f\u00fcr den Genuss von Musik, sondern der Zugang zu einem zentralen Server, der dem H\u00f6rer per Mausklick einen von bis zu 30 Millionen Songs zur Verf\u00fcgung stellt. Bei Spotify und vielen anderen Anbietern ist der Dienst auch ohne Abogeb\u00fchr nutzbar, man muss allerdings eine schlechtere Soundqualit\u00e4t und penetrante Werbung ertragen k\u00f6nnen. Der \u00fcberwiegende Teil der weltweit 55 Millionen Spotify-Nutzer konsumiert den Dienst auf diese Weise. 20 Millionen Menschen zahlen monatlich rund zehn Euro f\u00fcr den Premiumaccount. Der Konkurrent Apple Music &#8211; erst seit Juni am Start &#8211; hat zehn Millionen zahlende Kunden. Eine kostenlose Version gab es nur f\u00fcr die ersten drei Monate.<\/p>\n<p>Somit kann das Musikstreaming durchaus als Element der sogenannten Share Economy verstanden werden, in der der Konsument nicht mehr eine Bohrmaschine, ein Auto oder eine CD besitzen m\u00f6chte. Kein Wunder ist es daher, dass Spotify aus Schweden stammt und die skandinavischen L\u00e4nder Spitzenreiter in der Nutzung von Streamingdiensten sind (in Deutschland dominiert mit 60 Prozent Anteil am Umsatz immer noch die CD, global ist der Anteil physisch\/digital ausgeglichen). In Schweden gibt es eine ausgepr\u00e4gte Tradition des sogenannten Jedermannsrechts. Diesem nicht schriftlich fixierten Recht zufolge ist es jedem erlaubt, privaten Grund zum Wandern, Zelten oder zum Bootfahren zu nutzen &#8211; vorausgesetzt man st\u00f6rt niemanden. Im Grunde wandte Spotify-Gr\u00fcnder Daniel Ek diese Tradition lediglich auf die digitale Musik an, so das Argument in dem lesenswerten Feature \u00bbStation to Station\u00ab des Musikmagazins \u00bbPitchfork\u00ab \u00fcber die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft des Musikstreamings.<\/p>\n<p>Ein \u00bbAber\u00ab gibt es indes: Die \u00dcberwindung des Warencharakters von Musik durch Streaming ist nur eine scheinbare bzw. potenzielle. Erstens bezahlt der Nutzer auch hier mit seinen Daten, jede Aktivit\u00e4t wird aufgezeichnet, ausgewertet und mit Sicherheit f\u00fcr die zahlenden Werbekunden aufbereitet. Da die Streamingdienste in Zukunft Profit werden machen wollen, ist anzunehmen, dass sie den kostenfreien Zugang einschr\u00e4nken werden. Und drittens sind sie sp\u00e4testens seit dem Einstieg der gro\u00dfen Plattenfirmen Teil eines nach wie vor nach kapitalistischen Prinzipien arbeitenden Musikbusiness. Erst wenn das b\u00fcrgerliche geistige Eigentumsrecht im digitalen Kapitalismus in Frage gestellt wird, kann aus der scheinbaren \u00dcberwindung des Warencharakters eine tats\u00e4chliche werden. Das jedoch geht nur, wenn \u00fcber andere Verg\u00fctungen von K\u00fcnstlern &#8211; etwa in Gestalt des Grundeinkommens &#8211; nachgedacht wird.<\/p>\n<p>Und was \u00e4ndert sich f\u00fcr den Musikh\u00f6rer? Einerseits kann er auf so viel Musik zur\u00fcckgreifen wie nie zuvor. Andererseits kann das eine Tyrannei der Auswahl und eine Bevormundung nach sich ziehen. Durch Algorithmen erstellte Playlists bieten ihm Musik je nach Stimmung, Tageszeit und T\u00e4tigkeit, fein abgestimmt sogar bis auf den Herzschlag. Freilich gibt es bereits Gegentendenzen: Musiker kuratieren Playlists, selbst Vinyl erf\u00e4hrt eine Renaissance. Aber insgesamt scheint der Trend hin zu einer Inflationierung des Musikkonsum zu gehen. Wie sein Kollege greift der Autor dieser Zeilen daher lieber zur Schallplatte oder CD. Und ist damit doch nur ein \u00bbKind des Supermarktes\u00ab, wie es der Kritiker Evan Eisenberg in seinem Buch \u00bbDer unverg\u00e4ngliche Klang\u00ab \u00fcber die Konsequenzen des Zur-Ware-Werdens von Musik ausdr\u00fcckte.<\/p>\n<p>aus: <a href=\"http:\/\/www.neues-deutschland.de\/artikel\/998330.die-tyrannei-der-auswahl.html?sstr=Speckmann\">neues deutschland<\/a>, 18.01.2016<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Music-on-Demand: Wer verdient daran &#8211; und wie ver\u00e4ndert das Streamen das Musikh\u00f6ren? Ein Kollege st\u00f6hnte k\u00fcrzlich auf, als ein Streaming-Link zum neuen David Bowie-Album, der ihm von der Plattenfirma geschickt worden war, nicht funktionierte. 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