{"id":1452,"date":"2020-05-19T15:36:29","date_gmt":"2020-05-19T13:36:29","guid":{"rendered":"http:\/\/guidospeckmann.de\/?p=1452"},"modified":"2020-05-19T15:36:29","modified_gmt":"2020-05-19T13:36:29","slug":"ezb-urteil-lob-von-rechts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/guidospeckmann.de\/?p=1452","title":{"rendered":"EZB-Urteil: Lob von rechts"},"content":{"rendered":"<p class=\"has-drop-cap\">Stand Ende M\u00e4rz liefen 76 EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Bald k\u00f6nnte ein weiteres hinzukommen. Derzeit n\u00e4mlich pr\u00fcft die EU-Kommission, ob sie gegen die Bundesrepublik vorgeht, weil das Bundesverfassungsgericht am 5. Mai mit markigen Worten dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) die Gefolgschaft verweigert hat. Gegenstand des Streits: das Anleihekaufprogramm der Europ\u00e4ischen Zentralbank (EZB) von 2015. Der EuGH hatte dieses gebilligt. Das werteten die Karlsruher Richter als \u00bbschlechterdings nicht mehr nachvollziehbar\u00ab und \u00bbwillk\u00fcrlich\u00ab, weil die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen f\u00fcr die EU-B\u00fcrger*innen ausgeklammert worden seien.<!--more--><\/p>\n<p>Die EZB-Entscheidung f\u00fcr den milliardenschweren Staatsanleihekauf sei zudem kompetenzwidrig. Karlsruhe stellt jedoch nicht die Praxis der Notenbank an sich in Frage; es verlangt lediglich, dass diese binnen drei Monaten eine ausreichende Begr\u00fcndung vorlegt. Anderenfalls m\u00fcsse die Bundesbank, die im Auftrag der EZB die umstrittenen Anleihek\u00e4ufe t\u00e4tigt, aus dem Programm aussteigen. Die Botschaft der Richter in den roten Roben lautete mithin: Mach mal halblang, lieber EuGH, und du, EZB, spiele dich nicht als \u00bbMaster of the Universe\u00ab auf.<\/p>\n<div class=\"wp-block-quote-container\"><\/div>\n<div class=\"wp-block-quote-container\">\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p>Wirtschaftspolitisch kommt die Klatsche aus Karlsruhe zur Unzeit \u2013 mitten in eine neue Krise.<\/p><\/blockquote>\n<\/div>\n<p>Das Urteil l\u00e4sst sich juristisch, wirtschaftlich und politisch bewerten. Juristisch ist es Ausdruck des schon l\u00e4nger schwelenden Streits zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem EuGH. Es ist eine weitere Episode im jahrelangen Ringen um Ziele und Grenzen der europ\u00e4ischen Integration. Das Karlsruher Urteil ist in diesem Prozess ein Einschnitt und wird zu Recht als historisch bezeichnet. Denn es ist das erste Mal, dass das Verfassungsgericht des wichtigsten EU-Mitgliedsstaates den Vorrang europ\u00e4ischen Rechts in Zweifel zieht.<\/p>\n<p>Wirtschaftspolitisch kommt die Klatsche aus Karlsruhe zur Unzeit. Gerade hat die EZB sich erneut als die EU-Institution erwiesen, die den Staatenbund notd\u00fcrftig zusammenh\u00e4lt. Sie hat, um die Folgen des Lockdowns abzumildern, ein neues, noch umfangreicheres Anleihekaufprogramm aufgelegt. Diese Rolle hatte die EZB 2012 erstmals \u00fcbernommen, als deren damaliger Pr\u00e4sident, Mario Draghi, seine inzwischen ber\u00fchmte \u00bbWhatever-it-takes\u00ab-Rede hielt. Die \u00bbEurokrise\u00ab war damit erst einmal Geschichte.<\/p>\n<p>Gerade in Deutschland wurde die neue Praxis der EZB \u2013 Negativzinsen und quantitative Lockerung durch Anleihek\u00e4ufe am Sekund\u00e4rmarkt (\u00fcbrigens eine Gewinngarantie f\u00fcr Banken und Finanzinvestoren) \u2013 offen kritisiert. Das sei eine monet\u00e4re Staatsfinanzierung durch die Hintert\u00fcr, und die sei verboten. Die geringen Zinsen w\u00fcrden die Sparer*innen enteignen. Und \u00fcberhaupt d\u00fcrfe sich die EZB doch nur um die Geldwertstabilit\u00e4t k\u00fcmmern, nicht um Wirtschaftspolitik. Das ist gr\u00f6\u00dftenteils Ideologie, fu\u00dfend auf monetaristischen und neoklassischen Wirtschaftskonzepten, beliebt bei Neoliberalen und Konservativen. H\u00f6chstes Gut ist ihnen die Geldwertstabilit\u00e4t, also die Vermeidung einer Inflation. Hierin dr\u00fcckt sich das Interesse von Vem\u00f6gensbesitzer*innen aus.<\/p>\n<p>Um die deutschen Sparer*innen sorgt sich Karlsruher denn auch besonders. Eine unberechtigte Sorge, weil Sparer*innen zumeist auch Lohnabh\u00e4ngige sind. Verlieren sie ihren Job, wird ihnen die M\u00f6glichkeit zum Sparen genommen. Und so w\u00e4re es EU-weit noch vielen mehr ergangen, h\u00e4tte die EZB nicht so interveniert, wie sie es getan hat. Kurz nach dem Karlsruher Urteil ver\u00f6ffentlichte das Institut der deutschen Wirtschaft eine Studie mit dem zentralen Ergebnis, dass die EZB-Politik eine positive Wirkung auf die Verm\u00f6gensbildung deutscher Sparer*innen habe. Unter dem 2015 begonnenen Anleihekaufprogramm habe sich die Verm\u00f6gensbildung in Deutschland sogar besser als in anderen L\u00e4ndern des Euroraums entwickelt. Eine herbe R\u00fcge f\u00fcr die \u00f6konomische \u00bbUrteilskraft\u00ab der Richter in Karlsruhe.<\/p>\n<p>Politisch hat das EZB-Urteil die verheerendsten Folgen: Es st\u00e4rkt die Nationalist*innen aller L\u00e4nder in ihrem Widerstand gegen das \u00bbDiktat aus Br\u00fcssel\u00ab. Schon sprach der polnische Regierungschef von \u00bbeinem der wichtigsten Urteile in der Geschichte der Europ\u00e4ischen Union\u00ab. Die Gefahr der weiteren Desintegration der EU sehen selbst Unionspolitiker, die sich in der Vergangenheit oft skeptisch zur EZB \u00e4u\u00dferten. Bundestagspr\u00e4sident Wolfgang Sch\u00e4uble (CDU) sieht gar die Existenz des Euro und damit der EU insgesamt auf dem Spiel stehen.<\/p>\n<p>Und die Linke? Sie steht vor einem Dilemma: Soll sie sich auf die Seite der EU schlagen, um nationalistische Interessen aus Deutschland und anderswo abzuwehren? Oder soll sie EuGH und EZB kritisieren, weil auch sie feste Bestandteile des sogenannten neoliberalen Konstitutionalismus sind?<\/p>\n<p>aus: <a href=\"https:\/\/wirkommen.akweb.de\/politik\/ezb-urteil-lob-von-rechts\/\">analyse &amp; kritik 660<\/a>, 18.5.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stand Ende M\u00e4rz liefen 76 EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Bald k\u00f6nnte ein weiteres hinzukommen. Derzeit n\u00e4mlich pr\u00fcft die EU-Kommission, ob sie gegen die Bundesrepublik vorgeht, weil das Bundesverfassungsgericht am 5. 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