{"id":95,"date":"2011-03-23T21:06:49","date_gmt":"2011-03-23T19:06:49","guid":{"rendered":"http:\/\/www.guidospeckmann.de\/?p=95"},"modified":"2011-03-23T21:06:49","modified_gmt":"2011-03-23T19:06:49","slug":"illegitim-trotz-un-sicherheitsratsbeschluss","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/guidospeckmann.de\/?p=95","title":{"rendered":"Illegitim trotz UN-Sicherheitsratsbeschluss"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: left;\">Der vom UN-Sicherheitsrat mandatierte Luftkrieg gegen den vom zuverl\u00e4ssigen \u00d6llieferanten und Verb\u00fcndeten des Westens im Kampf gegen Migranten\u00bbstr\u00f6me\u00ab zum Diktatoren und \u00bbSchl\u00e4chter seines Volkes\u00ab mutierten Gaddafi bringt auch das Argumentationsger\u00fcst mancher Linker ins Wanken. Kann man gegen einen Krieg Position beziehen, der im Gegensatz zum Irakkrieg 2003 in Einklang mit dem V\u00f6lkerrecht steht und zudem noch humanit\u00e4r begr\u00fcndet wird?<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Dass insbesondere die Gr\u00fcnen und SPD damit keine Probleme haben, hatten sie ja bereits im NATO-Luftkrieg um das Kosovo gegen Jugoslawien 1999 bewiesen. Und dass auch Daniel Cohn-Bendit und manch ein taz-Kommentator gegenw\u00e4rtig am liebsten selbst ein Kampfflugzeug \u00fcber Libyen steuern w\u00fcrde, ist ihren Stellungnahmen und Texte implizit zu entnehmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Im Jahr 2000 \u2013 ein Jahr nach dem Kosovo-Krieg \u2013 ver\u00f6ffentlichte die FAZ \u2013 selbstredend im Feuilleton \u2013 einen bemerkenswerten Aufsatz des viel zu fr\u00fch verstorbenen Hamburger Friedensforschers Dieters S. Lutz unter dem Titel \u00bbKrieg nach Gef\u00fchl\u00ab, der die Begr\u00fcndung des Kosovo-Krieges auf empirisch gesicherter Basis kritisierte.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Das war mit der Auftakt f\u00fcr eine ganze Reihe von Artikeln und B\u00fcchern, die den so genannten Kosovo-Krieg kritisierten. Leider vergeblich. Denn noch heute wird wie damals von der geplanten systematischen Vertreibung der Kosovo-Albaner fabuliert (vgl. den Kommentar Regierungsoffizielle L\u00fcgen). In ihrer Ausgabe vom 22.3.2010 ver\u00f6ffentlichte die \u00bbZeitung f\u00fcr Deutschland\u00ab einen Artikel des ebenfalls in Hamburg lehrenden Strafrechtlers und Rechtsphilosophen Reinhard Merkel, dessen Bedeutung mit dem von Dieter S. Lutz vergleichbar ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\u00dcberschrieben ist der Text mit \u00bbDer libysche Aufstand gegen Gaddafi ist illegitim\u00ab. Das ist etwas irref\u00fchrend. Zwar wird auch das begr\u00fcndet, wichtiger allerdings ist die Kritik der normativen Legitimation des Luftkrieges trotz Sicherheitsratsbeschluss. Da der Beitrag (noch) nicht online zug\u00e4nglich ist, sei er hier etwas ausf\u00fchrlicher referiert.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Der Eingangssatz lautet: \u00bbDie Resolution 1973 des UN-Sicherheitsrats vom 17. M\u00e4rz, die den Weg zur milit\u00e4rischen Intervention in Libyen freigab, und Ma\u00df und Ziel dieser Intervention selbst \u00fcberschreiten die Grenzen des Rechts. Nicht einfach nur die Grenzen positiver Normen \u2013 das geschieht im V\u00f6lkerrecht oft und geh\u00f6rt zum Motor seiner Entwicklung. Sondern die seiner Fundamente: der Prinzipien, auf denen jedes Recht zwischen den Staaten beruht.\u00ab Reinhard Merkel begr\u00fcndet dies damit, dass strenger, wie das die UN-Resolution tut, zwischen zwei Prinzipien unterschieden werden m\u00fcsse: der Verhinderung schwerer v\u00f6lkerrechtlicher Verbrechen und die gewaltsame Parteinahme zur Entscheidung eines B\u00fcrgerkriegs.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Und er erinnert daran, dass \u00bbdas Ziel, einen Tyrannen zu st\u00fcrzen und bewaffneten Aufst\u00e4ndischen dabei zu helfen\u00ab, kein \u00bblegitimer Titel zur gewaltsamen Intervention dritter Staaten\u00ab ist. Nach einem Verweis auf die v\u00f6llig unklaren politischen Ziele der Aufst\u00e4ndischen f\u00fchrt Merkel aus, dass seit 2003 die Schwierigkeiten eines \u00bbdemokratischen State-Building ohne historisches Fundament und nach einem extern erzwungenen Regimewechsel\u00ab bekannt sind. Normativ bedeute dies f\u00fcr das V\u00f6lkerrecht Folgendes: \u00bbEin Ziel, das nicht oder doch nicht in akzeptabler Weise erreichbar ist, taugt als legitimierender Grund von vornherein nicht. Der demokratische Interventionismus, propagiert 2003, als sich die irakischen Massenvernichtungswaffen als L\u00fcge erwiesen, und jetzt in der euphemistischen Maske einer Pflicht zur kriegerischen Hilfe im Freiheitskampf wiedererstanden, ist politisch, ethisch und v\u00f6lkerrechtlich eine Missgeburt.\u00ab<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Den Einwand, dass die Resolution des UN-Sicherheitsrats den Regime-Change ja gar nicht als Ziel formuliert habe, entkr\u00e4ftet Merkel v\u00f6llig zu Recht damit, dass in England und Amerika sofort nach Beginn des Krieges ge\u00e4u\u00dfert wurde, ohne den Sturz Gaddafis sei die Situation nicht zu bereinigen. Eine Einsch\u00e4tzung, die von den offensichtlichen Bem\u00fchungen, Gaddafi durch Bombardierungen umzubringen, auch durch die Kriegspraxis unterst\u00fctzt wird. Der Schutz der Zivilbev\u00f6lkerung sei somit nicht viel mehr als eine rhetorische Geste an die Adresse des V\u00f6lkerrechts. Denn wenn es den Interventionisten tats\u00e4chlich darum geht, h\u00e4tte man die Aufforderung, die Gewalt einzustellen, an beide B\u00fcrgerkriegspartien richten m\u00fcssen. Und erg\u00e4nzen lie\u00dfe sich, dass Verhandlungsangebote von z.B. Chavez \u2013 dem Gaddafi zustimmte, nicht aber die Rebellen \u2013 oder die Vermittlungsbem\u00fchungen einiger lateinamerikanischer Staaten unter F\u00fchrung von Brasilien h\u00e4tten ernst genommen werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Die Frage, ob zum Schutze der Zivilbev\u00f6lkerung gegen einen anderen Staat Krieg gef\u00fchrt werden d\u00fcrfe, beantwortet Reinhard Merkel so: \u00bbJa, in Extremf\u00e4llen darf man das \u2013 wenn sich nur so ein V\u00f6lkermord oder systematische Verbrechen gegen die Menschlichkeit verhindern lassen, wie sie Artikel 7 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs beschreibt.\u00ab Doch weder V\u00f6lkermord noch systematische Verbrechen gegen die Menschlichkeit k\u00f6nne man Gaddafi vorwerfen. Und der Rechtsphilosoph betont, dass man sich gerade hier nicht den Blick durch irref\u00fchrende Phrasen tr\u00fcben lassen d\u00fcrfe: \u00bbWer aus noch so berechtigter Emp\u00f6rung \u00fcber die Brutalit\u00e4t milit\u00e4rischer Gewalt ihr mit dem Siegel \u203aV\u00f6lkermord\u2039 oder \u203aVerbrechen gegen die Menschlichkeit\u2039 die Affinit\u00e4t zu deren Urbildern bescheinigt: den Massenmorden der Nationalsozialisten, sollte bedenken, was das bedeutet: den Zugriff auf die fundamentalen Normen der Weltordnung. Denn solche Verbrechen erlauben den Krieg, das dritte der schwersten Menschheits\u00fcbel und ihrer trostlosen Geschichte. Wer so fahrl\u00e4ssig wie die Regierungen der Intervenienten, viele westliche Medien und leider auch die Resolution des Sicherheitsrates mit solchen Zuschreibungen umgeht, tastet die Grundnorm des V\u00f6lkerrechts und damit dieses selbst an: das Gewaltverbot zwischen den Staaten.\u00ab<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Entgegen den medialen, tausendmal wiederholten Formeln wie \u00bbDer Diktator f\u00fchrt Krieg gegen seine eigene Bev\u00f6lkerung, massakriert die Zivilbev\u00f6lkerung seines Landes\u00ab etc. lautet Merkels n\u00fcchtern-realistische Einsch\u00e4tzung des Geschehens in Libyen, dass es daf\u00fcr keine Belege gibt, sondern Gaddafi Krieg gegen bewaffnete Rebellen f\u00fchrt, die ihrerseits Krieg gegen ihn f\u00fchren (eine \u00e4hnliche Einsch\u00e4tzung \u00fcbrigens, zu der Dieter S. Lutz in Bezug auf den Kosovo-Konflikt kam). \u00bbUnd jeder nach au\u00dfen legitimierte, also autonome Staat der Welt, darf \u2013 in bestimmten Grenzen \u2013 bewaffnete innere Aufst\u00e4nde zun\u00e4chst einmal bek\u00e4mpfen.\u00ab<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Der FAZ-Autor, der das Despotenregime Gaddafis nach innen hin, also der eigenen Bev\u00f6lkerung gegen\u00fcber, als zu keinem Zeitpunkt legitim charakterisiert, h\u00e4lt indes fest, dass die Legitimit\u00e4t nach au\u00dfen unbestreitbar sei. Daf\u00fcr spreche z.B. die Mitgliedschaft Libyens in der UN, wirksame internationale Vertr\u00e4ge etc. Diese Legitimit\u00e4t nach au\u00dfen verliere ein Staat erst dann, wenn es die besagten Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder V\u00f6lkermord begehe. \u00bbWer aber milit\u00e4risch gegen milit\u00e4risch agierende Rebellen vorgeht, tut und wird dies nicht.\u00ab Und weiter hei\u00dft es: \u00bbKollaterale Opfer unter Zivilisten, die das in kommunalen \u203aRebellenhochburgen\u2039 unausweichlich mit sich bringt, \u00e4ndern daran nichts. Dies werden, so bitter das ist, in den n\u00e4chsten Tagen die kollateralen Opfer der Intervenienten in vermutlich nicht geringerer Zahl zur qu\u00e4lenden Anschaulichkeit bringen.\u00ab<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Zum Schluss seines Textes legt Merkel dar, warum seiner Ansicht nach das Recht auf gewaltsamen Widerstand gegen Gaddafi, obwohl er dessen Regime als zunehmend widerw\u00e4rtig charakterisiert, nicht gerechtfertigt ist: \u00bbDass der Widerstand dagegen das Recht zu einer Form gehabt h\u00e4tte, die zahllosen Unbeteiligten, Frauen und Kinder eingeschlossen, den Tod aufzwingen musste, darf man mit Gr\u00fcnden bezweifeln.\u00ab Daher sei der \u00e4gyptische und tunesische Weg nicht nur kl\u00fcger, sondern auch moralisch besser und wohl auch erfolgreicher gewesen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Merkels \u00bbtrostloses\u00ab Fazit lautet: \u00bbDie Intervention der Alliierten, so berechtigt ihr Schutzanliegen ist, steht auf br\u00fcchigem normativen Boden. Die politische Ziellosigkeit des Unternehmens ist dabei das geringere \u00dcbel. Es geht um weit mehr als die pragmatisch beste L\u00f6sung eines einzelnen Konflikts: um die Garantie des Gewaltverbots und seiner vern\u00fcnftigen Grenzen als Grundprinzip der Weltordnung. Der Krieg wird diese Grenzen weiter ins machtpolitisch Disponible verschieben. So berechtigt seine humanit\u00e4ren Ziele sind: Die Besch\u00e4digung der Fundamente des V\u00f6lkerrechts decken sie nicht.\u00ab<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Soweit, so gut. Doch eine Linke, die sich nicht an der \u00bbhumanit\u00e4ren Nase\u00ab in \u2013 sagen wir ruhig \u2013 imperialistische Kriege ziehen lassen will, sollte jenseits der zwar richtigen Kritik an der v\u00f6lkerrechtlichen Legitimit\u00e4t, \u00fcber eine rechtspositivistische Position hinausgehen. Will hei\u00dfen, die Vereinten Nationen als ein Institutionengef\u00fcge zu beschreiben, welches nicht im luftleeren Raum agiert, sondern von den f\u00fchrenden kapitalistischen L\u00e4ndern und ihrer Machtpolitik massiv beeinflusst wird. Und nat\u00fcrlich muss es darum gehen, die Interessen hinter der angeblichen humanit\u00e4ren Begr\u00fcndung aufzuzeigen, zu kritisieren, um so die doppelten Standards des Westens entlarven zu k\u00f6nnen, worauf auch der V\u00f6lkerrechtler Norman Paech in einem Interview im Neuen Deutschland hingewiesen hat. Warum, um nur ein Beispiel zu nennen, kann Saudi-Arabien mit seiner Armee mit offenkundiger Billigung der USA in den Nachbarstaat Bahrain zur Niederschlagung der Proteste einmarschieren, ohne das es einen Aufschrei in der hiesigen Presse gibt?<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(aus: <a href=\"http:\/\/www.sozialismus.de\/kommentare_analysen\/detail\/artikel\/illegitim-trotz-un-sicherheitsratsbeschluss\/\">www.sozialismus.de<\/a>)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der vom UN-Sicherheitsrat mandatierte Luftkrieg gegen den vom zuverl\u00e4ssigen \u00d6llieferanten und Verb\u00fcndeten des Westens im Kampf gegen Migranten\u00bbstr\u00f6me\u00ab zum Diktatoren und \u00bbSchl\u00e4chter seines Volkes\u00ab mutierten Gaddafi bringt auch das Argumentationsger\u00fcst mancher Linker ins Wanken. 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