Als wir am 30.5.2010 den Kommentar zu Horst Köhlers imperialistisch anmutenden Afghanistan-Äußerungen auf unsere Homepage stellten, hätten wir niemals gedacht, dass der Bundespräsident einen Tag später zurücktreten würde. In seiner Begründung bemerkte er, dass insbesondere die Unterstellung, er befürworte Einsätze der Bundeswehr, die vom Grundgesetz nicht gedeckt wären, den notwendigen Respekt vor dem Amt des Bundespräsidenten vermissen lässt. Und wörtlich: „Diese Kritik entbehrt jeder Rechtfertigung.“
Wie eine Kritik jeder Rechtfertigung entbehren kann, bleibt das Geheimnis Köhlers: Vielleicht meinte er „jeder Grundlage“. Im Kern der Sache lässt sich die Kritik, dass er grundgesetzwidrige Einsätze der Bundeswehr befürwortet, durchaus wohl begründen. Kein linker Kritiker, sondern der Richter am Bundesverwaltungsgericht und Experte für Verfassungs-, Verwaltungs- und Völkerrecht, Dieter Deiseroth, hat das in seinem Artikel „Jenseits des Rechts“ in Bezug auf Afghanistan im Einzelnen dargelegt. Zwar sei der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der NATO und der UN zulässig, jedoch in „diesen Grenzen ausschließlich als Abwehr gegen einen ‚bewaffneten Angriff‘, jedoch nicht etwa zur Verfolgung, Durchsetzung und Sicherung ökonomischer (sic!) politischer oder geostrategischer Interessen.“
Weiter heißt es: „Die Ziele, zum Beispiel Behinderungen beim Zugang zu Bodenschätzen, zu Ölpipelines oder zu Absatzmärkten zu beseitigen oder gar politische und wirtschaftliche Einflusszonen zu schaffen und zu sichern, berechtigen ebenso wenig zu militärischer Gewaltanwendung in Gestalt individueller oder kollektiver Selbstverteidigung…“. Des Weiteren begründet Deiseroth, warum der 11.9.2001 nicht als Fall kollektiver Selbstverteidigung nach UN-Recht gelten kann und insofern der Überfall der USA und ihrer Verbündeter illegitim ist; überdies bezweifelt er die völkerrechtliche Legitimation der ISAF-Mission, an der auch die Bundeswehr beteiligt ist.
Diese völkerrechtlichen Sachfragen sind durch den Rücktritt des Bundespräsidenten zweitrangig geworden: Nunmehr stehen die innenpolitischen Implikationen im Fokus des Interesses. Und das sicher zurecht. Denn der erste Rücktritt eines Bundespräsidenten am Anfang seiner zweiten Amtszeit muss auch als Ausdruck einer Unruhe innerhalb der politischen Klasse infolge der schwersten Weltwirtschaftskrise seit den 1930er Jahren interpretiert werden. Offenbar schlägt sich das Dilemma, kein angemessenes Rezept zur Überwindung der Krise zu haben – Konjunkturpakete und vor allem Stützungsaktionen für die Finanzmärkte lassen die Staatsschulden explodieren, Haushaltskonsolidierung führt zur Abwürgung der Konjunktur, was wiederum durch Steuerausfälle die Konsolidierung untergräbt –, auch auf die politischen Repräsentanten durch.
In der Woche zuvor hatte Roland Koch seinen Rücktritt verkündet, diese Woche nun der Bundespräsident. Köhler, einst Chef des für seine neoliberalen Strukturanpassungsprogramme berüchtigten IWF, aus dem Hut gezaubert von Merkel und Westerwelle, angetreten als neoliberaler Reformer, der jedoch – das kann man ihm zugute halten – infolge der Finanzkrise für die Zähmung des Monsters „Finanzmärkte“ plädierte, hat mit seinem Rücktritt dem Ansehen seines Amtes mehr geschadet als seine umstrittenen Äußerungen. Es liegt auf der Hand, dass dies der Politikverdrossenheit neue Nahrung gibt und die Hegemoniekrise des bürgerlichen Lagers weiter verschärft.
(aus: www.sozialismus.de)