DT Berlin: Ferdinand von Schirachs »Terror« macht aus einem juristischen Lehrbuchfall ein Theaterstück
Wird dieses Stück eigentlich von der Bundeszentrale für Politische Bildung gesponsert? Diese Frage stellte sich wohl manch einem nach der Berliner Uraufführung von »Terror«, dem ersten Theaterstück des als Schriftsteller außerordentlich erfolgreichen Strafverteidigers Ferdinand von Schirach, im Berliner Deutschen Theater am Sonnabend. Parallel fand in Frankfurt am Main eine Uraufführung statt, und 14 deutsche Bühnen werden in dieser Spielzeit nachziehen. Auch eine Verfilmung ist geplant. »Terror« dürfte damit das erfolgreichste Stück 2015/16 werden. Das Gefühl, einer politisch-pädagogischen Schulstunde ausgesetzt zu sein, rührt vor allem daher, dass die Zuschauer zum Schluss des Stückes per Hammelsprung über den in der dargestellten Gerichtsszenerie Angeklagten urteilen können. Nach dem Motto: nach dem Frontalunterricht noch ein wenig aktive Beteiligung.
Von Schirach hat sich eine klassische Dilemma-Situation ausgedacht, die vor Gericht verhandelt wird: Major Lars Koch (Timo Weisschnur) ist Pilot eines Kampfjets der Bundeswehr und hat im Mai 2013 eine Lufthansa-Maschine mit 164 Menschen abgeschossen. Diese war von Terroristen in der Absicht entführt worden, die Maschine in die mit 70 000 Menschen voll besetzte Allianz-Arena in München abstürzen zu lassen. Koch widersetzte sich dem Befehl seines Vorgesetzten und feuerte eine Rakete auf das zur Waffe umfunktionierte Flugzeug. Damit brachte er 164 Menschen um, rettete aber wahrscheinlich Zehntausenden das Leben. Und, so seine Argumentation vor Gericht, die 164 Insassen wären beim Aufprall auf das Stadion ohnehin gestorben. Die Frage ist also: Darf man, darf der Staat in einer Ausnahmesituation das Leben von Menschen opfern, um das anderer zu retten, dürfen Menschen zum Objekt staatlichen Handelns werden?
Der deutsche Staat wollte das und erließ vor dem Hintergrund von 9/11 und des harmlosen Irrflugs eines Motorseglers 2003 über Frankfurt das sogenannte Luftsicherheitsgesetz. Das Bundesverfassungsgericht allerdings bewertete 2006 den entsprechenden Paragrafen, der den Abschuss von entführten Flugzeugen erlaubte, als Verstoß gegen das Grundrecht auf Leben und gegen die Menschenwürde.
Regisseur Hasko Weber lässt die Protagonisten diese Hintergründe und Argumente detailliert referieren. Die Staatsanwältin (Franziska Machens) sagt: »Der Staat kann niemals ein Leben gegen ein anderes Leben aufwiegen. Auch nicht gegen hundert, nicht gegen tausend Leben. Jeder einzelne Mensch besitzt Würde.« Die Verteidigerin von Koch (Aylin Esener) hält dagegen: »Ist es richtig, das Prinzip der Menschenwürde über die Rettung von Menschenleben zu stellen?«
Und Major Koch? Er verteidigt auch nach seiner Verhaftung vor Gericht seinen Entschluss, 164 Menschenleben zu opfern. Stutzig wird er nur, als er gefragt wird, ob er genau so gehandelt hätte, wenn seine Familie mit an Bord der entführten Maschine gewesen wäre.
Neben der Vorsitzenden, arrogant-schnippisch gespielt von Almut Zilcher, treten noch zwei Zeugen auf: Die Witwe eines der getöteten Flugzeugpassagiere und Kochs Vorgesetzter, Lauterbach. Letzterer, gespielt von Helmut Mooshammer, ist die überzeugendste Figur der Inszenierung. Ein schneidiger, blonder Soldat, der so unsympathisch daherkommt, dass man ihn sich auch gut als SS-Herrenmenschen vorstellen kann. Die Bühne ist durchgehend als Haftzelle des angeklagten Koch dekoriert, die Szenen werden durch etwas unmotiviert wirkende Videoprojektionen unterbrochen. Links und rechts der Bühne sieht man zwei große Fotos von einem Flugzeugwrack.
Immerhin: Die Zuschauer zeigten sich zugänglich für das pädagogisierende Werk, das einem juristischen Lehrbuch entnommen sein könnte. Sie diskutierten in der Pause eifrig über das Stück – und entschieden sich mit 255 zu 207 Stimmen für den Freispruch des Angeklagten, wie übrigens auch in Frankfurt. Der Applaus war rege – und in der Tat ist die Inszenierung ja nicht langweilig. Warum aber wählte von Schirach als Stoff für sein erstes Theaterstück diesen arg konstruierten, in der Realität so gut wie nie vorkommenden moralischen Dilemma-Fall? In seinem Text im Programmheft stellt er mit Blick auf den ersten Satz im Grundgesetz fest, dass die Würde des Menschen dauernd angetastet wird und das Recht angesichts des Kampfes gegen den Terror permanent unter die Räder gerät: »Unser Konsens, dass unsere Regierungen niemals bewusst einen Rechtsbruch begehen dürfen … wird jetzt dauernd verletzt: Kriegsdrohnen töten Zivilisten, Terroristen werden gefoltert und rechtlos gestellt, unsere E-Mails und SMS werden von den Geheimdiensten gelesen, weil wir unter Generalverdacht stehen.«
aus: neues deutschland, 7.10.2015