Humanmaterial nannten die deutschen Feldjäger die sterblichen Überreste des von Oberst Klein angeordneten Massakers im afghanischen Kundus am 4. September 2009. Das Wort hätte eigentlich den Titel „Unwort des Jahres“ 2009 verdient gehabt.
Am Freitag nun ist ein Buch erschienen, in welchem die Ereignisse, die das größte Kriegsverbrechen von Deutschen seit Ende des Zweiten Weltkrieges darstellen, minutiös geschildert werden. Zudem gibt eine Austellung in Potsdam den Angehörigen der Opfer ein Gesicht. Ein willkommener Kontrapunkt, denn Deutschland verneigt sich in diesen Tagen vor seinen Soldaten, die in „heimtückischen und feigen Hinterhalten“ der Taliban fielen, und reproduziert damit, was stets mit Kriegen einhergeht: die Entmenschlichung des Feindes und die Verherrlichung der eigenen Opfer. Das Humanmaterial einerseits und andererseits die für Frieden und Freiheit gefallenen Soldaten, auf die schon zehnjährige kleine Mädchen stolz seinen dürfen.
„Die minimalsten Spuren von Humanmaterial“ bestanden aus Kleidungsstücken, einer Hand oder einem halben Gesicht. Anhand dieser „Humanspuren“ konnten die Angehörigen der Opfer ihren Bruder, Vater oder Onkel identifizieren. Der Schmerz angesichts dieser Verluste lässt sich in den Fotoportraits in Potsdam erkennen. Und er dürfte sich noch tiefer in ihre Gesichtszüge eingraben, denn mittlerweile steht fest: Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren gegen Oberst Klein eingestellt und dieser wird wohl auch keinem Disziplinarverfahren der Bundeswehr unterworfen werden. Wolfgang Kaleck, Anwalt der Hinterbliebenen und Generalsekretär der Menschenrechtsorganisation ECCHR, kommentierte dies mit den Worten: „Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren ohne Zeitnot eingestellt, sie hat die vollständigen Ermittlungsergebnisse des Kundus-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages nicht abgewartet und uns Opferanwälten keine Gelegenheit gegeben, zu der ermittelten Faktenlage und ihrer rechtlichen Bewertung Stellung zu nehmen.“
Die Organisation, die seit Jahren die einseitige Anwendung des Völkerstrafrechts in Deutschland und Europa kritisiert, sieht die Einstellung des Verfahrens als weiteres Beispiel für die doppelten moralischen und juristischen Standards der so genannten westlichen Wertegemeinschaft. Diese nämlich gehe nur zögerlich gegen aus den eigenen Reihen stammende mutmaßliche Kriegsverbrecher vor und nehme diese vornehmlich bei anderen wahr.
Überdies werden die Angehörigen der Opfer wohl nicht mit einer Entschädigung rechnen können. In einem internen Gutachten der Bundeswehr heißt es, dass die Geschädigten gegenüber der Bundesrepublik Deutschland keine Entschädigungsansprüche geltend machen können. Lange hatte es zwar so ausgesehen, dass die Bundesrepublik den Hinterbliebenen eine Entschädigung zahlen wollte, doch seit Mitte April liegen die Verhandlungen mit den Anwälten und der Bundesregierung auf Eis.
Für die deutschen Soldaten freilich ist die Einstellung des Verfahrens durch die Bundesanwaltschaft eine prima Sache: Ihr oberster Dienstherr zu Guttenberg zeigte sich erleichtert. Nunmehr herrsche Rechtssicherheit, die „Waffenwirkung“ freier entfalten zu können. Weniger euphemistisch drückte es ein Soldat gegenüber dem Spiegel aus: „Wenn jemand von rechts schießt, will ich einfach auch nach rechts schießen dürfen, ohne mir über die Rechtslage Sorgen machen zu müssen.“
In Deutschland sprechen die politischen Eliten wie die Massenmedien nun unbefangen von Krieg, um der Stimmung in der Bevölkerung entgegenzukommen, die Umfragen zufolge zu 70% einen sofortigen Abzug der Bundeswehr vom Hindukusch fordert. Ein weiteres Schönreden der Regierung trägt nicht dazu bei, die Zustimmung für den „Einsatz“ wieder zu erhöhen. Völkerrechtlich korrekt ist hingegen von einem „nicht internationalen bewaffneten Konflikt“ die Rede.
Das hat weitreichende Folgen, denn nunmehr ist für die strafrechtliche Beurteilung von Vergehen von deutschen Soldaten nicht mehr das Strafgesetzbuch (StGb), sondern das Völkerstrafgesetzbuch (VstGB) zuständig. Nun war es in der Vergangenheit keineswegs so, dass deutsche Soldaten, die im Dienst Menschen getötet haben, strafrechtlich belangt wurden: Von den gezählten 140 Fällen seit 1994 – allein im vergangenen Jahr waren es 20 – kam es in keinem zu einer Anklage, geschweige denn zu einer Verurteilung, wie Michael Haid in seiner Untersuchung „Zivile Gerichtsbarkeit und Völkerstrafgesetzbuch“ schreibt.
Allerdings gibt es jetzt noch mehr Rechtssicherheit fürs Töten – mit den abzusehenden Folgen für die Kriegsführung. Der Kölner Völkerrechtler Claus Kreß drückte dies geschliffen folgendermaßen aus: „Wenn die Regeln des bewaffneten Konflikts gelten, dann sind die Eingriffsbefugnisse deutscher Soldaten zu Lasten feindlicher Kämpfer beträchtlicher – sowohl in zeitlicher Hinsicht als auch in der Frage, was zivile Begleitschäden angeht.“ Etwas präziser kommentierte Heribert Prantl: „Der Befehl des Oberst Klein war mörderisch“, aber das Völkerstrafrecht bestrafe nur „das Böseste des Bösen“.
Im Übrigen ist die Generalbundesanwaltschaft keineswegs unabhängig; auf ihrer Homepage ist von einer statusrechtlichen Besonderheit die Rede. Diese besteht darin, dass der Generalbundesanwalt „politischer Beamter“ sei und die beamtenrechtlichen Bestimmungen vorsähen, „dass er sich in Erfüllung seiner Aufgaben in fortdauernder Übereinstimmung mit den für ihn einschlägigen grundlegenden kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen der Regierung befindet.“ Er könne insofern ohne nähere Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.
Die Befürworter des Afghanistankrieges versuchen, die Zustimmung angesichts der miserablen Stimmung in der Bevölkerung, die durch jeden weiteren mit nationalistischen Devotionalien verzierten Sarg neue Nahrung erhält, durch ein perfides Argument zu entkräften: Wer jetzt den Rückzug der westlichen Truppen fordere, mache zumindest objektiv mit den Taliban und/oder der Al Qaida gemeinsame Sache. Diese Argumentation ist perfide, weil sie von vornherein den Kritikern des herrschenden Diskurses unterstellt, moralisch auf einer niedrigeren Stufe zu stehen, sprich auf der von fanatischen Gotteskriegern und Terroristen. Eine sachliche Argumentation wird dadurch verunmöglicht. Dieses Begründungsmuster taucht in Kriegen immer auf, wenn die Chancen, den Krieg militärisch zu gewinnen, schwinden und dementsprechend die Unterstützung an der Heimatfront bröckelt.
Doch was könnte aus antimilitaristischer oder pazifistischer Sicht auf diesen Vorwurf entgegnet werden? Zunächst wäre darauf hinzuweisen – z.B. mit Bezug auf Studien der Oxford Research Group –, dass der Krieg gegen den Terrorismus kontraproduktiv ist, da er mehr Terror produziere. So heißt es in dem jüngsten Report der liberalen Expertengruppe „Global Security after the War on Terror“, dass der Krieg gegen Afghanistan Al Qaida die Chance gegeben habe, den Angriff der westlichen Staaten als eine Attacke auf den Islam insgesamt darzustellen. „In this narrative, al-Qaida was at the forefront of the conflict and this could bring far more people into sympathy with its purported claim to be the defender of Islam.“
Des Weiteren ist der Dämonisierung des Kriegsgegners etwas entgegenzusetzen. Entgegen der Kriegspropaganda ist es bei Weitem nicht so, dass alle Widerständigen in Afghanistan Taliban oder Al Qaida-Mitglider sind, die Selbstmordattentate verüben. Im Oktober 2009 veröffentlichte das US-Militär eine Studie, die dem afghanischen Widerstand gewidmet war. Das Ergebnis: „Bei lediglich 10% der Aufständischen handelt es sich um Hardcore-Ideologen, die für die Taliban kämpfen,“ so ein an der Abfassung beteiligter Geheimdienstoffizier in einem Interview (Boston Globe vom 9.10.2009, zit. nach Bürgerkrieg unter westlicher Beaufsichtigung). Überdies führte der US-Politikwissenschaftler Robert A. Pape in einer Anhörung vor dem US-Repräsentantenhaus Folgendes zur Frage der Ziele der militärischen Anschläge in Afghanistan aus: „Diese Angriffe konzentrieren sich auf Sicherheitsziele – bspw. amerikanische und westliche Bodentruppen, nicht auf afghanische Zivilisten. … Das Bild ist eindeutig: je mehr westliche Truppen nach Afghanistan gesendet werden, desto stärker sieht sich die lokale Bevölkerung einer Besatzung ausgesetzt – und verwenden Selbstmordanschläge und andere Terrorformen, um sich zur Wehr zu setzen.“ (zit. nach ebd.)
Selbstredend sollte man nicht dem Trugschluss aufsitzen, die afghanischen Widerstandskräfte als emanzipatorischen Faktor zu charakterisieren. Objektiv mögen sie eine antiimperialistische Funktion haben, doch seit dem Untergang der Sowjetunion ist Antiimperialismus nicht gleichzusetzen mit Emanzipation, in der Tat taucht er zumeist in einem religiös-fanatischem Gewand auf.
Jakob Augstein schrieb im Freitag, „dass der schwächer werdende Westen das, was er für die universellen Menschenrechte hält, nicht weltweit durchsetzen kann. Wir mögen noch Mühe haben, das anzuerkennen: Aber die absoluten Wahrheiten der Aufklärer halten den kulturrelativistischen Wirklichkeiten nicht stand, die schon Johann Gottfried Herder und noch vor ihm Giambattista Vico beobachtet haben.“
Das ist zutreffend, die Erkenntnis hingegen, dass der Krieg in Afghanistan nicht militärisch zu gewinnen ist, setzt sich zunehmend auch bei den verantwortlichen Politikern durch. An den Ausstiegsszenarien und Abzugsplänen wird bereits gearbeitet. Die Bilanz ist jetzt bereits verheerend. Und man hätte es besser wissen können: Der Wissenschaftler William R. Polk untersuchte in seinem Buch „Widerstand gegen Fremdherrschaft“ (dt.: Hamburg 2009) diverse Aufstandsbewegungen gegen Besatzungen der vergangenen 200 Jahre. Sein Ergebnis: „Wenn ausländische Truppen in ein Land einmarschieren und seine Gesellschaftsordnung zerstören – so viele Mängel diese auch aufweisen mag –, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass am Ende nicht Reformen stehen, sondern Chaos.“
(aus: www.sozialismus.de)