Fallmanager für alle

Die EU will sozialer werden – und setzt doch nur ihren neoliberalen Kurs fort

Säulen können tragende Elemente sein – oder nur der Dekoration dienen. Die Mitte November verabschiedete »Europäische Säule der sozialen Rechte« kommt auf den ersten Blick als tragendes Element daher und entpuppt sich auf den zweiten nicht einmal als dekoratives Element.

Wir erinnern uns: Das Brexit-Votum und der Aufstieg von EU-feindlichen, nationalistischen Kräften haben Folgen bei den Politikern in Brüssel hinterlassen: Um zu verhindern, dass die EU noch weiter an Ansehen verliert, soll sie sozialer werden. Feierlich wurde auf einen EU-Gipfel in Göteborg die soziale Säule verabschiedet. Symbolisch war die Zeremonie aus zweifacher Hinsicht interessant: Zum einen gibt es in Schweden eine ausgeprägte Tradition des sozialdemokratischen Wohlfahrtsstaats. Dieser trug durchaus dazu bei, dass Europa, wie es in einem Reflexionspapier der EU-Kommission nicht zu Unrecht heißt, das höchste Niveau des sozialen Schutzes in der Welt habe. (Sehen wir davon ab, dass der Wohlstand auch auf der Ausplünderung des globalen Südens und der Externalisierung der ökologischen Folgen beruht und der Wohlfahrtsstaat patriarchal organisiert ist). Doch in den 20 verabschiedeten Grundsätzen fand die schwedische Tradition keinen Einfluss. Zum anderen war die Abwesenheit von hochrangigen Vertretern aus Deutschland aufgrund der Jamaika-Sondierungen bezeichnend – aus jenem EU-Staat also, der als stärkstes Mitglied mit seiner neoliberalen Wirtschafts- und Finanzpolitik jedes zarte soziale Pflänzchen zertritt. Gleichwohl trägt Deutschland das Papier mit.

Das knapp vierseitige Dokument postuliert allgemein, den EU-Bürger_innen neue und wirksamere Rechte bereitzustellen. Was in den 20 Unterpunkten, aufgeteilt in die Kapitel »Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang«, »Faire Arbeitsbedingungen« und »Sozialschutz und soziale Inklusion«, folgt, ist hingegen weder neu noch wirksamer. So wurde das in Punkt 2 geforderte gleiche Entgelt für Frauen und Männer bereits in den Römischen Verträgen von 1957 festgeschrieben. Fast zynisch liest sich der Satz: »Langzeitarbeitslose haben spätestens nach 18-monatiger Arbeitslosigkeit das Recht auf eine umfassende individuelle Bestandsaufnahme.« Jedem europäischen Erwerbslosen sein eigener Fallmanager, fällt einem da aus deutscher, Agenda 2010 leidgeprüfter Warte ein. Wie das mit der im Titel des Punktes suggerierten Unterstützung für Beschäftigung vereinbar sein soll, bleibt offen.

Nicht nur an dieser Stelle fällt auf, dass das Papier individualisierende Antworten auf strukturelle wirtschaftspolitische Probleme gibt. Lebenslanges Lernen soll gefördert werden, damit »Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen« sind. So ist nicht der flexibilisierte Arbeitsmarkt das Problem, sondern der oder die Beschäftigte, der/die sich diesem Markt nicht anpassen will oder kann. Zwar soll der Übergang in eine unbefristete Beschäftigungsform ebenfalls gefördert werden. Bezeichnend aber, dass die Ausgangslage offenkundig das prekäre Arbeitsverhältnis ist. Diese Sichtweise zieht sich durch das gesamte Papier. Man könnte sie mit einer Abwandlung des in Deutschland bei Nazi-Wegbereitern bis hin zu Neusozialdemokraten beliebten Spruches »Sozial ist, was Arbeit schafft« umschreiben: Sozial ist, was die Menschen an die entfesselten Marktkräfte anpasst.

Was für die EU-Kommission – ungeachtet von Sätzen wie »Armut trotz Erwerbstätigkeit ist zu verhindern« – Priorität hat, zeigt sich in der Sorge, dass Arbeitgebern die notwendige Flexibilität zu gewährleisten ist. Denn die müssen sich an die als Naturgesetze hingenommenen sich verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen können. Das Soziale – es ist mithin für die EU eine Variable der neoliberalen Wirtschaftspolitik.

Das Beste, was man über die Säule der sozialen Rechte daher sagen kann, ist, dass sie zahlreiche Probleme der EU benennt. Immerhin sind in ihr rund 21 Millionen Menschen erwerbslos, und ein Drittel der Bevölkerung ist von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Keineswegs jedoch bedeutet das Einziehen der Säule, dass soziale Mindeststandards eingeführt oder einklagbare Rechte zugebilligt werden. Das Papier ist eine unverbindliche und schwammige Absichtserklärung; die häufige Verwendung der Wörter »sollte« oder »angemessen« belegt das.

Auf keinen Fall wird die soziale Säule einen Schwenk in der Wirtschaft- und Finanzpolitik der EU zur Folge haben. Im Gegenteil: Mehrere Euroländer sollen weiter den Gürtel enger schnallen, so jüngst eine wirtschaftspolitische Empfehlung der EU-Kommission. Die Wirtschaftspolitik indes ist das Hauptproblem für Armut, Erwerbslosigkeit und Ungleichheit in der Union, sie untergräbt mit dem Spardiktat jede auf Umverteilung und mehr soziale Egalität ausgerichtete alternative Politik. Wenn die EU sozialer werden will, muss sie, anstatt eine neue Säule zu errichten, alte niederreißen: die der Binnenmarktfreiheit und die des Wettbewerbsrechts.

Wenn es arg kommt, könnte die soziale Säule vieles noch verschlimmern. Nämlich dann, wenn die EU-Kommission versucht, ihren neoliberalen Sozialbegriff über Verordnungen und Richtlinien umzusetzen.

aus: analyse und kritik Nr. 633, 12. Dezember 2017

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert