Kampf dem Briefkasten

Vorsichtig optimistisch reagieren die TTIP-Kritiker auf die Ankündigung des EU-Handelskommissars Karel De Gucht, die Gespräche über die umstrittenen Sonderklagerechte internationaler Konzerne im Rahmen des EU-USA-Freihandelsabkommens auszusetzen. Optimistisch, weil De Guchts Ankündigung auch durch ihre Proteste erzwungen wurde. Vorsichtig, weil das Einlenken lediglich eine PR-Maßnahme sein könnte – mit der Absicht, durch Reförmchen und die Einbindung der Kritiker das eigentliche Ziel doch zu erreichen.

Die zurückhaltende Bewertung ist zuzuspitzen: Denn das vermeintliche Aussetzen könnte zum einen eine kleine Rachegeste zur Beruhigung der kritischen Öffentlichkeit sein. Möglicherweise forciert durch die Bundesregierung, sah sich diese doch jüngst durch die Ankündigung der USA düpiert, das No-Spy-Abkommen nicht ernst zu nehmen. Zum anderen, weil De Gucht lediglich angekündigt hat, den potenziellen Missbrauch durch Briefkastenfirmen zu bekämpfen. Hintergrund dieser Äußerung: der Versuch von Konzernen wie Philipp Morris, mit Hilfe von Briefkastenfirmen unter Berufung auf Freihandelsabkommen auf Ersatz von Profiten zu klagen, die durch staatliche Regulierung geschmälert wurde. Zwar will sich der EU-Kommissar Eingriffe durch den Staat vorbehalten, doch offenbar ist er auch der Ansicht: Wenn Konzerne ohne Briefkastenfirma ihre Gewinne einklagen können, ist alles okay.

(aus: neues deutschland, 22.01.2014)

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