Stand Ende März liefen 76 EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Bald könnte ein weiteres hinzukommen. Derzeit nämlich prüft die EU-Kommission, ob sie gegen die Bundesrepublik vorgeht, weil das Bundesverfassungsgericht am 5. Mai mit markigen Worten dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Gefolgschaft verweigert hat. Gegenstand des Streits: das Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) von 2015. Der EuGH hatte dieses gebilligt. Das werteten die Karlsruher Richter als »schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar« und »willkürlich«, weil die Verhältnismäßigkeit und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die EU-Bürger*innen ausgeklammert worden seien. Weiterlesen
EZB-Urteil: Lob von rechts
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