Vor 70 Jahren trat das Grundgesetz in Kraft. Vergesellschaftungen befürworteten damals auch bürgerliche Parteien
Es hätte nicht viel gefehlt und ins deutsche Grundgesetz wäre eine Formulierung aufgenommen worden, die für eine »Bolschewisierung des geistigen und kulturellen Lebens« gesorgt hätte. So zumindest die Befürchtung des damaligen CSU-Politikers Gerhard Kroll. Er glaubte gar, dass eine »Kultur im echten Sinne überhaupt nicht mehr möglich sein« werde. (1) Das kann als antikommunistische Hysterie abgetan werden, aber fest steht: Hätte der Vorschlag zum Eigentumsbegriff, den das Redaktionskomitee des Grundsatzausschusses im Auftrag des Parlamentarischen Rats ausgearbeitet hatte, Eingang in das am 24. Mai 1949 in Kraft getretene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gefunden, diese Republik sähe womöglich anders aus – und auch die gegenwärtige Debatte um Enteignungen von großen Immobilienkonzernen und Kollektivierungen von Autofirmen würde ganz anders geführt werden. Weiterlesen