Fest steht, die EU-Kommission will ihn, in welcher Form ist noch nicht ausgemacht: Der sogenannte CO2-Grenzanpassungsmechanismus soll ab 2023 für bestimmte Sektoren gelten. Der Name klingt kompliziert, eingebürgert haben sich inzwischen einfachere Begriffe wie Grenzsteuer oder Klimazoll. Das Prinzip dahinter ist auf den ersten Blick einleuchtend: Exportiert beispielsweise ein Unternehmen aus China Stahl nach Europa, müsste es in Form einer Abgabe, Steuer oder eines Zolls zahlen – sofern der Stahl denn unter klimaschädlicheren Bedingungen produziert worden ist oder ein niedrigerer Preis für die Emission des Treibhausgases bezahlt wurde als in der EU. Das Motiv dahinter: So würden andere Regierungen angehalten, den Preis des Kohlendioxidausstoßes zu erhöhen und Stahlproduzenten außerhalb der EU unter Druck gesetzt, in CO2-ärmere Produktionsverfahren zu investieren. Weiterlesen
Was bringt ein Klimazoll?
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